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   BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68   

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BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68 (https://dejure.org/1970,343)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1970 - VI CB 25.68 (https://dejure.org/1970,343)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1970 - VI CB 25.68 (https://dejure.org/1970,343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1971, 710
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 362.63
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Im Verfahren ohne mündliche Verhandlung (vgl. § 101 Abs. 2 VwGO) bildet der Akteninhalt im Zeitpunkt der Urteilsfällung in der Regel die Grundlage der Entscheidung (vgl. BVerwGE 18, 315; ferner Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 101 Anm. 2 d).

    Nach alledem war eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (vgl. § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO) nicht geboten, und das Gericht war auch nicht im Hinblick auf § 108. Abs. 2 VwGO gehindert, die Schriftsätze, die die Beklagte nach der mündlichen Verhandlung eingereicht hat und zu denen der Kläger sich abschließend äußern konnte und auch geäußert hat, bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. auch hierzu BVerwGE 18, 315).

  • BVerwG, 13.06.1961 - VI CB 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Wird gerügt, daß ein nach mündlicher Verhandlung und darauf wirksam erklärtem Einverständnis der Beteiligten ohne (weitere) mündliche Verhandlung ergangenes Urteil nicht von den Richtern gefällt sei, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, so ist diese Rüge nur dann schlüssig, wenn sich ohne weiteres aus dem Urteil ergibt oder mit der Rüge im einzelnen substantiiert dargetan wird, daß in dem Urteil nicht nur der Akteninhalt, sondern ein aus den Akten nicht ersichtliches Vorbringen der Beteiligten oder Beweisergebnis verwertet worden ist (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 133 VwGO Nr. 1 = VerwRspr. Bd. 14 Nr. 101 unter Hinweis auf BGHZ 17, 118]; vgl. auch BFH in NJW 1966, 1480, ferner Eyermann-Fröhler a.a.O., § 112 RdNr. 3 und Schunck-De Clerck a.a.O., § 112 Anm. 1 c).

    Denn nur in diesem Fall "liegt" insoweit der Beratung des Urteils die mündliche Verhandlung "zugrunde" und ist daher die Richterbank bei der Beratung des im schriftlichen Verfahren ergehenden Urteils, wenn es in anderer Besetzung als in der mündlichen Verhandlung gefällt wird, nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 -).

  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 83.67

    Verletzung des Anspruchs rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Urteils ohne

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Ein Sachverhalt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a. BVerwGE 14, 17; 22, 271 und BVerwG in NJW 1969, 252 - ein Verzicht auf (weitere) mündliche Verhandlung nicht mehr wirksam ist, lag ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 14.02.1962 - V C 88.61
    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Ein Sachverhalt, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. u.a. BVerwGE 14, 17; 22, 271 und BVerwG in NJW 1969, 252 - ein Verzicht auf (weitere) mündliche Verhandlung nicht mehr wirksam ist, lag ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - im Anschluß an BVerwGE 12, 107; Beschlüsse vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182] und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 77.69 -).
  • BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54

    Schriftliches Verfahren nach Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Wird gerügt, daß ein nach mündlicher Verhandlung und darauf wirksam erklärtem Einverständnis der Beteiligten ohne (weitere) mündliche Verhandlung ergangenes Urteil nicht von den Richtern gefällt sei, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, so ist diese Rüge nur dann schlüssig, wenn sich ohne weiteres aus dem Urteil ergibt oder mit der Rüge im einzelnen substantiiert dargetan wird, daß in dem Urteil nicht nur der Akteninhalt, sondern ein aus den Akten nicht ersichtliches Vorbringen der Beteiligten oder Beweisergebnis verwertet worden ist (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 133 VwGO Nr. 1 = VerwRspr. Bd. 14 Nr. 101 unter Hinweis auf BGHZ 17, 118]; vgl. auch BFH in NJW 1966, 1480, ferner Eyermann-Fröhler a.a.O., § 112 RdNr. 3 und Schunck-De Clerck a.a.O., § 112 Anm. 1 c).
  • BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - im Anschluß an BVerwGE 12, 107; Beschlüsse vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182] und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 77.69 -).
  • BVerwG, 07.06.1963 - VI CB 49.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Sie wäre nach § 133 VwGO nur dann statthaft, wenn Tatsachen dargetan wären, die den hier allenfalls in Frage kommenden Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts (vgl. § 133 Nr. 1 VwGO) ergeben könnten (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1963 - BVerwG VI CB 49.63 -).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 27.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Es kann offenbleiben, welche Bedeutung diesem Vorbehalt im Hinblick auf die grundsätzliche Unwiderruflichkeit des Verzichts auf (weitere) mündliche Verhandlung - vgl. hierzu Urteil vom 23. Oktober 1968 (BVerwG VI C 27.65) mit weiteren Nachweisen - beizumessen ist (vgl. hierzu auch Redeker-v. Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 101 Anm. 4).
  • BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
    Die damit im Zusammenhang stehenden grundsätzlichen Rechtsfragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1968 - BVerwG VI B 15.68 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.08.1968 - II B 11.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70

    Irrevisibilität früheren, vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenen

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 77.69

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des

  • BVerwG, 24.06.1964 - VI C 121.63

    Rechtsmittel

  • BFH, 08.02.1966 - I 40/65

    Protokollierung der Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung; Grundsatz der

  • BVerwG, 08.06.1964 - VI C 101.61
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - im Anschluß an BVerwGE 12, 107; Beschlüsse vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182], vom 23. Januar - 1970 - BVerwG II B 77.69 -, vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -, vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -, vom 11. November 1970 - BVerwG VI CB 24.70 - und vom 14. Januar 1971 - BVerwG II B 36.70 -).

    Darin könnte wiederum der Vorwurf liegen, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (Beschlüsse vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - und vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -).

    In einem solchen Falle des Einverständnisses der Parteien mit Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 112 VwGO nicht anwendbar, sondern kann das Urteil von Richtern gefällt werden, die an der mündlichen Verhandlung nicht teilgenommen haben (außer dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil noch u.a. Urteil vom 8. Juni 1964 - BVerwG VI C 101.61 - [Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -).

    Selbst wenn nach einem Verzicht auf (weitere) mündliche Verhandlung noch Schriftsätze eingereicht werden und die Gegenpartei Gelegenheit zur Stellungnahme dazu hat, ist nicht aus Ermessensgründen eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung geboten (Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - unter Hinweis auf BVerwGE 18, 315).

    Anders könnte es allenfalls sein, wenn das Gericht nicht nur den Akteninhalt, sondern ein aus den Akten nicht ersichtliches Vorbringen oder Beweisergebnis verwertet (vgl. zu diesem Sachverhalt Beschlüsse vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1] und vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -).

    Sie wäre nach § 133 VwGO nur statthaft, wenn Tatsachen dargetan wären, die den in Betracht kommenden Revisionsgrund des § 133 Nr. 1 VwGO ergeben könnten (Beschlüsse vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 -, vom 25. Oktober 1966 - BVerwG VI CB 1.64 -, vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -).

  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Ein solcher Verfahrensmangel kann aber nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - mit weiteren Nachweisen).

    Sie wäre nach § 133 VwGO nur dann statthaft, wenn Tatsachen dargetan wären, die den hier - wie oben ausgeführt - allenfalls in Frage kommenden Revisionsgrund der Nr. 2 a.a.O. ergeben könnten (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -).

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

    Zutreffend weist die Klägerin allerdings darauf hin, daß das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen einen Verstoß gegen § 112 VwGO und damit zugleich eine unvorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank annimmt, wenn in dem einer mündlichen Verhandlung nachfolgenden schriftlichen Verfahren Umstände verwertet wurden, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und nicht aus den Akten ersichtlich sind (so Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 10; Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG 6 CB 159.60 - Buchholz 310 § 133 Nr. 1; vgl. ferner den Beschluß vom 2. August 1984 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.12.1979 - 2 CB 45.78

    Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe wegen außerdienstlicher

    Wird gerügt, daß ein nach mündlicher Verhandlung und darauf wirksam erklärtem Einverständnis der Beteiligten ohne (weitere) mündliche Verhandlung ergangenes Urteil nicht von den Richtern gefällt worden sei, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, so ist diese Rüge nur schlüssig, wenn sich ohne weiteres aus dem Urteil ergibt oder mit der Revision im einzelnen substantiiert dargetan wird, daß in dem Urteil des Berufungsgerichts nicht nur das aus den Akten ersichtliche Parteivorbringen, sondern ein in den Akten nicht enthaltenes Vorbringen eines Beteiligten oder Beweisergebnis verwertet worden ist, insbesondere, daß eine Anhörung eines Beteiligten oder der abschließende Vortrag seines Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung etwas anderes ergeben haben könnte, als was in den zu den Akten gebrachten Schriftsätzen vorgetragen ist ( Beschlüsse vom 13. Juni 1961 - BVerwG 6 CB 159.60 - und vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1 und § 138 Ziffer 1 VwGO Nr. 10]).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 31.83

    Verzicht der Beteiligten auf eine weitere mündliche Verhandlung - Besetzung des

    In diesem Falle ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der § 112 VwGO jedenfalls im Grundsatz nicht anwendbar (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG 6 CB 159.60 in Buchholz 310 § 133 Nr. 1; Urteil vom 8. Juni 1964 - BVerwG 6 C 101.61 - in Buchholz 310 § 112 Nr. 1; Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - in Buchholz 310 § 112 Nr. 2 = DÖV 1971, 711; Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - in Buchholz 310 § 112 Nr. 3).
  • BVerwG, 17.01.1977 - 6 B 22.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit der

    Diese Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich (Urteile vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VI C 115.62 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz BVerwG 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 4 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 302] und vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 27.65 - Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 10]).
  • BVerwG, 20.02.1984 - 3 CB 31.83

    Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Gebührenbescheids -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (vgl. Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - in BVerwGE 12, 107; Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - Beschluß vom 14. August 1967 - BVerwG 4 B 279.65 - in NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182; Beschluß vom 23. Januar 1970 - BVerwG 2 B 77.69 - Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - in Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 10).
  • BVerwG, 19.12.1980 - 7 B 204.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wechsel einer

    Ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel kann jedoch nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden (vgl. BVerwGE 12, 107; ferner Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 10]).
  • BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 58.91

    Anforderungen für die Annahme eines Beweisermittlungsantrages mit der Bitte, das

    Deshalb waren zum einen die im Tenor des angegriffenen Urteils aufgeführten ehrenamtlichen Verwaltungsrichter zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen (Beschluß vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 07.04.1981 - 3 B 3.81

    Inhalt der Betreuungspflicht

    Diese Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 115.62 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 4] m.w.N.; Beschlüsse vom 20. Juli 1970 - BVerwG 6 CB 25.68 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 10] und vom 27. Januar 1981 - BVerwG 3 CB 38.80 -).
  • BFH, 16.01.1996 - III R 120/93

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides

  • BVerwG, 14.02.1984 - 5 CB 129.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustimmung zur

  • BVerwG, 24.09.1973 - IV CB 25.73

    Bauplanungsrechtliche Ausgestaltung des Rechtsbegriffs des Vorhabens "innerhalb

  • BVerwG, 19.10.1987 - 9 B 319.87

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 14.12.1977 - 4 CB 86.77

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Berufungsurteil ohne mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 24.11.1976 - 5 CB 70.75

    Verwerfung einer Revision - Maßnahmen einer Flurbereinigungsverfahren -

  • BVerwG, 19.02.1973 - IV B 35.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Fehlende Mitwirkung eines im

  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 2.72

    Rechtliche Stellung der Soldaten - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 17.07.1972 - VI CB 20.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begrenzung der

  • BVerwG, 27.10.1988 - 4 B 177.88

    Vorrang des Protokolls über die mündliche Verhandlung bei Differenzen zwischen

  • BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beginn einer

  • BVerwG, 06.05.1981 - 4 B 58.81

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung als zulässiges Vorbringen

  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 66.71

    Geltendmachung von in § 133 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgeführten

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI CB 24.70

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 06.08.1981 - 8 B 18.81

    Anforderungen an die Darlegung einer umfangreichen Beschwerdebegründung -

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